Ausgabe 05/2017

Seitenanzahl: 31 Seiten

Preis: 24.00 €

Immer wieder gibt es große Probleme mit „der“ TGA, und regelmäßig wird die Gesamtverantwortung des Auftraggebers und der Objektplaner für die Anwendung sinnvoller und fachlich richtiger Verträge dazu übersehen. Auftraggeber müssen erkennen, dass ein positives Zusammenwirken der Planer primär von Ihnen, als ‚Impresario‘ des Projektes, eingeleitet und gesteuert werden muss. Dazu gehören pressionsarme, faire Verträge, aber funktional richtig vertiefte, konkretisierte und präzisierte Leistungsbilder, abgestuft nach Projektklassen (siehe planungswirtschaft 06|2016).

Solche Verträge regeln die Planungsarbeit, wie eine gute Partitur die Symphonie. Erfahrene Projektsteuerer bieten dazu qualifizierte Beratung an.

Manche Bestandteile, wie die in dieser Ausgabe kritisierten ÖNORMEN, sind dabei auf Stand zu bringen und für die Arbeit mit zB. BIM umfangreich zu verbessern. Ein Ansatz dazu findet sich auch im neuen Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ der (dt.) Bundesarchitektenkammer, der aus einer Initiative der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hervorgegangen ist. Daran durften wir mitwirken. Den download dazu finden Sie unter www.aknw.de gleich unter „BIM auf der Expo Real“.

Eine Anleitung zum Umgang mit Regieleistungen haben Bmst. Dipl.-Ing. Wolf Plettenbacher, MBA und Dipl.-Ing. Eugen Längauer, MSc, CAPM zusammengestellt und die wichtigsten Regeln niedergeschrieben.

Der Nachweis der Eignung ist im Vergabeverfahren, die sich um ernsthafte Bestbieterfindung bemühen, ein wesentlicher Schritt. RA Dr. Wolfgang Berger und RA Dr. René Mayer haben dazu die Aspekte bis zum EuGH analysiert.

Warnung vor ÖN H 6010 + ÖN E 8390-1
Die Qualitätssicherungssysteme der AS (Austrian Standards) sind in Bezug auf ÖN H 6010 und ÖN E 8390-1 nicht wirksam geworden. Die beiden Unterlagen sind weder planungstauglich, noch zukunftstauglich. Die beiden Normen propagieren Fehler und Einseitigkeiten, die Planungen ins Chaos und Baustellenabwicklungen zu hohen Mehrkosten treiben können.


Autor: Hans Lechner, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt, Zivilingenieur
Umfang: 9 Seiten

Warnung vor ÖN H 6010 + ÖN E 8390-1
10.80 €
Regieleistungen

Regieleistungen sind bei Bauvorhaben oft notwendige Ergänzungen, um das Leistungsziel aus einem Einheitspreis- oder auch Pauschalpreisvertrag zu erreichen. Trotz ihrer oft praktischen Notwendigkeit, bleiben sie aber ein häufig diskutiertes und heikles Thema. So stellen sich immer wieder die Fragen, was denn eine Regie im Sinne einer Leistungserbringung überhaupt ist, wann Regieleistungen zur Anwendung kommen dürfen, und wie hoch der Anteil von Regien an einem Bauprojekt sein soll bzw. darf.


Autoren: Wolf Plettenbacher, Bmstr., Dipl.-Ing, MBA + Eugen Längauer, Dipl.-Ing., MSc., CAPM
Umfang: 13 Seiten

Regieleistungen
10.80 €
Nachweis der Eignung bei Vergabeverfahren:
Grenzen der Heranziehung von Referenzen Dritter

Bei Vergabeverfahren verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bewer-bern/Bietern zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit oftmals den Nachweis über einschlägige Referenzprojekte. Soweit Bewerber/Bieter über diesen Nachweis nicht selbst verfügen, können sie sich gemäß § 76 BVergG 2006 auf die technische Leistungsfähigkeit Dritter – ua durch Referenzen – stützen, sofern der Bewerber/Bieter nachweist, dass er während des Auftragszeitraums tatsächlich über deren Mittel verfügt.

Der EuGH befasste sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage, ob sich Bewerber/Bieter nur dann auf Referenzen Dritter zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit stützen dürfen, wenn diese Leistungsteile ausführen oder ob eine bloß formale Zurverfügungstellung von Referenzen („Referenz-Shopping“) zulässig ist.


Autoren: Wolfgang Berger, Dr.+ René Mayer, Dr.
Umfang: 6 Seiten

Referenzen Dritter
10.80 €

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