Ausgabe 06/2017

Seitenanzahl: 34 Seiten

Preis: 24.00 €

Gesetze, Normen, Verordnungen prägen das Bauwesen. Die Verrechtlichung wird allgemein beklagt und kritisiert. Die Zahl der Regelwerke soll in den D°A°CH-Ländern die 30.000 überschreiten. Ein konsistentes Gesamtwerk war für die österreichischen Baunormen zuletzt in 1977 erschienen.

Darum meinen wir, dass eine (themenbezogene) Sammlung der Prüfungshinweise der Rechnungshöfe (Bund, Länder) eine gute Anleitung für die Arbeiten von Architekten und Ingenieuren sein kann. Wolf Plettenbacher hat diese zum Thema Angebotsprüfung zusammengestellt.

Termine, Fristen, Planungszeitverlängerungen ergeben schwierige Fragen in der Abwicklung von Planerverträgen. Maria Wallner-Kleindienst hat die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Lösung von Planungszeitverlängerungen erarbeitet. Eine vergleichbare Betrachtung für die öBA / OÜ planen wir für 2018.

Mit der Ausgabe 06|2017 ist die planungswirtschaft ein Jahr alt geworden. Wir danken unseren Lesern für das steigende Interesse und werden uns weiterhin anstrengen, die für die Arbeit als Planer (öBA …) wichtige Themen für Sie aufzubereiten.

Die RH-konforme Angebotsprüfung

Die Kernaussagen und Leitsätze des Rechnungshofes befassen sich auch mit dem Thema Angebotsprüfung und zeigen klar, dass es unabdingbar ist, Preise genau zu hinterfragen und zu verstehen, was sich hinter diesen verbirgt. Dieser Artikel beleuchtet diese Kernaussagen im Rahmen des rechtlichen Umfeldes und gibt Hinweise für eine RH-konforme Angebotsprüfung.


Autoren: Wolf Plettenbacher, Bmstr., DI, MBA; Kathrin Schawer, DI; Bianca-Maria Braunshofer, Mag.a phil
Umfang: 16 Seiten

Die Rechnungshofkonforme Angebotsprüfung
10.80 €
Planung ... Termine ... Verzögerungen

Die SOLL-„Planungszeit“ wird selten geregelt. Eine planungswirtschaftliche Betrachtung bietet Lösungen im Vergleich mit der Bauwirtschaft.

Weil die Honorarordnungen eine ‚geregelte‘ Relation zwischen Baukosten und Vergütung herstellen und weil die Inhalte der Planerverträge allgemein als nicht beschreibbar gelten, ordnert man sie von der Vertragsart her als Detail-Pauschalverträge ein, mit der unzulässigen Vermutung, dass die Dauer auch pauschalisiert sei, jedenfalls dann, wenn es länger dauert.

Weil die Fragen „Planungszeit“ und „Ermittlung einer Mehr-Planungszeit“ in den aktuellen Planungsverträgen und in der Literatur kaum behandelt werden, jedoch die Zahl der zeitlichen Abweichungen bei Bauprojekten im Allgemeinen zunimmt, führt dieses Thema in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern.

In Deutschland ist dazu der § 10 der HOAI „Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs“ in Diskussion. Gemäß Empfehlungen des Deutschen Baugerichtstages soll § 10 der HOAI unter anderem um eine Regelung ergänzt werden, wonach ein Zusatzhonorar für verlängerte Bauzeit vorzusehen ist, überwiegend bezogen auf die Objektüberwachung, seltener auf die Phase 1 - 7, Vorentwurfsplanung bis Vergabe.


Autorin: Dr. Maria Wallner-Kleindienst
Umfang: 12 Seiten

Planung … Termine … Verzögerungen
10.80 €

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