„Mehrkosten beim Bauvertrag“ ist der Titel eines stark verdichteten und überaus präzise formulierten Beitrags von Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek zur Neubetrachtung der „vertraglichen“ MKFs ausführender Firmen nach Projektstörungen (Behinderungen – Verzug) die aus der Sphäre des AG verursacht wurden.
Die hier „auf den Punkt“ gebrachte Betrachtung begann mit einem Gutachten für ein (gegenüber den Vertragsterminen) verzögertes Projekt, danach folgten vielfache Stellungnahmen von Juristen und Bauwirtschaftlern, eine intensive Diskussion in Bad Blumau und in den Fach-Journalen.
Mehrkosten beim Bauvertrag
In den letzten Jahren rückte eine lange Zeit wenig diskutierte Bestimmung, nämlich der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz von Mehrkosten nach § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Hintergrund sind Entwicklungen in der Baubranche, namentlich die dort bestehende geringe Ertragslage, die dazu führt, dass viele meinen, nur mit (teils äußerst aggressivem) „Claiming“ Gewinne erwirtschaften zu können.
Veränderbarkeit der Preise
Der Einkauf komplexer, teurer, fertiger Produkte ist geprägt von einer unmittelbar anstellbaren Kosten-Nutzenbetrachtung. Bei Autos wird der Nutzen häufig von Begehrlichkeit, Prestige und selten nutzbaren Eigenschaften (Geländegängigkeit) oder Marktverengung (Wartezeiten) überlagert.
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