Ausgabe 04/2018

Seitenanzahl: 33 Seiten

Preis: 24.00 €

Die Sorgfaltspflicht (im juristischen Sinne) ist unter ‚Technikern‘ ein nahezu unbekanntes Vokabel. In manchen Konstellationen aber zentraler Angelpunkt in der Argumentation von Planungs-, Ausschreibungs-, Bauüberwachungsmängeln.
Die Sorgfaltspflicht bei Ausschreibungen greift tief in falsche aber häufig begangene Pfade der Projektabwicklung ein, insbesondere dann, wenn Rechnungshöfe zwischendurch oder am Ende die Abrechnungsmengen in die Angebotsvergleiche von einst einsetzen und das Vokabel Bietersturz, Bieterumreihung nachhaltigen Ärger mit den stakeholdern bewirkt.
Planer nehmen aber gelegentlich die notwendigen Befassungstiefen nicht ernst genug und schreiben untaugliche Mengengerüste aus, die dann gegen Ende des Projektes, zum Schaden der AGs, die Bestbieter allein aus unrichtiger Mengendarstellung in den LVs aus den Rängen kippen.

Der Beitrag zur Entwicklung der Honorarbasis (HONB) im Projektablauf stellt bisher kaum publizierte Sachverhalte zur Anwendung der richtigen Kostenwerte dar. Einzelauskünfte im Bereich der BayAK und im ehemaligen Honorarausschuss der bAIK, sowie 40 Jahre Arbeit mit der HOAI sind hier zusammengefasst und mit anschaulichen Bildern zur Darstellung der unterschiedlichen Kostenkomponenten sowie zur häufig falsch verstandenen Indicierung der anrechenbaren Kosten über den ‚ganzen‘ Projektablauf beschrieben.

Die wirtschaftliche Fehlentwicklung mancher Projekte erscheint der Außenwelt oft schwer verständlich. Grenzwerte, zu gerade noch oder nicht mehr tolerabel, sind als ‚Allgemeine Regel‘ wichtig, um überzogene Erwartungshaltung und Fehlleistungen auseinander zu teilen.

Die Erwartungshaltung vieler Auftraggeber (oft auch vertraglich unbedacht gegengezeichnet) passt vielfach nicht zu den realen Möglichkeiten der Planung. In mehreren Fachbeiträgen haben wir Regeln zur Arbeit der Planer beschrieben:

  • vertiefte Kostenplanung und -kontrolle, vertiefte Terminplanung und -kontrolle, Verlag der TU Graz 2013,
  • Ausschreibung auf der Basis von Entwurf, planungswirtschaft 02|2017,
  • Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen, planungswirtschaft 04|2017,
  • Baukosteneinhaltung als vereinbarte Beschaffenheit des Architektenwerkes in der deutschen Vertragspraxis der öffentlichen Hand, pw 02|2018,
  • Kostenschätzungen und -berechnungen, Wo sind die Lücken im Kostentrichter, planungswirtschaft 02|2018.

Der aktuelle Beitrag zeigt mögliche Schadensfälle aus Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Erstellung von Ausschreibungen, deren wirtschaftlichen Folgen fatal sein können, insbesondere mit klaren Hinweisen, wie dies vermieden werden kann.

Sorgfaltspflicht bei Ausschreibungen
10.80 €

In lange laufenden Projekten ergibt sich immer wieder die Frage, was bei den aus der Sache heraus zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlichen Kosten und damit auch unterschiedlich „anrechenbaren Kosten“ = der Honorarbasis (HONB) der Planer die richtige Version wäre.

Der Projekt-Ablauf im Zeitstrukturmodell definiert mit den Leistungsphasen die vorläufig anzuwendenden anrechenbaren Kosten, zB. am Ende des Vorentwurfs für die Dauer der LPH 3 ist das die Kostenschätzung, für die LPHen 4+5+6 ist das die Kostenberechnung zum Entwurf, ab der HOAI.2009 sogar endgültig bis LPH 9.

In Projekten mit nur einfacher Kostenkontrolle wird idR. nach 60-80 % der Vergaben von den Prognosewerten der Kostenplanung auf die Auftragswerte umgestellt, weil diese nach Kostenplanung und Kostenanschlag der nächste Schritt in Richtung Kostenfeststellung sind.

In Projekten mit qualifiziertem Kostenmanagement könnte man auf den Trend abstellen. Am Ende des Projekts wird die Bemessungsgrundlage in Österreich nach den Regelwerken auf die Kostenfeststellung nach ÖN B 1801-1 (Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmen) abgestellt.

Veränderung der HONB im Projektablauf

10.80 €

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