Umfang: 9 Seiten
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In lange laufenden Projekten ergibt sich immer wieder die Frage, was bei den aus der Sache heraus zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlichen Kosten und damit auch unterschiedlich „anrechenbaren Kosten“ = der Honorarbasis (HONB) der Planer die richtige Version wäre.
Der Projekt-Ablauf im Zeitstrukturmodell definiert mit den Leistungsphasen die vorläufig anzuwendenden anrechenbaren Kosten, zB. am Ende des Vorentwurfs für die Dauer der LPH 3 ist das die Kostenschätzung, für die LPHen 4+5+6 ist das die Kostenberechnung zum Entwurf, ab der HOAI.2009 sogar endgültig bis LPH 9.
In Projekten mit nur einfacher Kostenkontrolle wird idR. nach 60-80 % der Vergaben von den Prognosewerten der Kostenplanung auf die Auftragswerte umgestellt, weil diese nach Kostenplanung und Kostenanschlag der nächste Schritt in Richtung Kostenfeststellung sind.
In Projekten mit qualifiziertem Kostenmanagement könnte man auf den Trend abstellen. Am Ende des Projekts wird die Bemessungsgrundlage in Österreich nach den Regelwerken auf die Kostenfeststellung nach ÖN B 1801-1 (Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmen) abgestellt.
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