Wettbewerbe sind das Akquisitionswerkzeug für Architekten – in den Augen der Auftraggeber überwiegt die Sorge: „wer wird gewinnen?“, „wird der Gewinner mein Projekt planen oder seine Architektur durchsetzen?“, „wird der Gewinner mein Projekt schaffen oder scheitern wir in aller Öffentlichkeit?“…
Offene Wettbewerbe sind das Ziel der Kammern – die Verpflichtung von Granden (Stars) steht im Fokus der Auftraggeber, was fehlt sind die Argu-mente mit denen diese Diskussion ausgewogen geführt wird und das Wissen, dass gemeinsames Verständnis die Projekte nicht nur im Wettbewerb trägt.
Günther Stefan ging in Vorlage mit dem ersten Text; das Ergebnis ist eine Argumentation im Konsens bis auf die Wortebene, als Spiegelbild der Erfahrungen aus mittlerweile fast hundert Wettbewerben [1].
Planer planen selten für sich selbst, allein daraus resultiert eine zwingende Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Planer haben Planen gelernt, nicht aber alle Arbeits- und Lebensbedingungen der vielfältigen Varianten unserer Welt. Der Arbeitsplatz eines Herzchirurgen oder eines Stellwarts der DB wird nicht nur in einer „Erörterung“ ausführungsreif konzipiert werden können.
Der Begriff Krise ist nicht scharf konturiert, wird häufig unbedacht angewandt, ist im Empfinden der Projektbeteiligten unterschiedlich skaliert.
Es gibt Projekte, bei denen Konsens zum Begriff Krise herrscht, zB. wenn ein wesentlicher Beteiligter in Konkurs geht und (fast) alle Arbeiten der anderen Gewerke behindert sind.
In solcher Situation herrscht auf Seiten der verbleibenden Projektbeteiligten weitgehend „Sprachlosigkeit“ insoferne, als die Frage wer was zu tun hat (hätte) nicht ad hoc zugeordnet werden kann.
Projektkrisen sind mannigfaltige Begleiter der Architekten und Ingenieure, fast könnte man meinen, kein Projekt kommt ohne Krise durch.
Die Ursachen kommen selten von außen, oft aus der Projektarbeit selbst, meist aus zu geringer Tiefe der Vorbereitung in der Leistungsphase ø, die vor dem Einsatz der Planer, die Anforderung (Bedarfsplanung) an das Projekt erarbeitet.
Bei Standardprojekten wie Wohnbau, Schulen, Geschäftshäuser kann ein Auftraggeber zurecht davon ausgehen, dass ein Architekt (Objektplaner) die Konfiguration der „Arbeitsplätze“ einer Küche, eines Klassenraumes in der Gebäudelehre, im Wohnbau gelernt hat und (nur) ein „normaler“ Abstimmungsbedarf zwischen Bedarfsangaben und endgültiger Planung eingebracht werden muss.
Ganz anders liegt die Sache bei speziellen Arbeitsplätzen zB. der modernen Gerätemedizin, bei Laborbauten, in vielen Bereichen des High-Tech- Industriebaus, wo der Objektplaner die Räume, die Geräte, die Funktionseinrichtung mit den Nutzern mehrfach im Detail abstimmen muss und die funktionalen Anforderungen die Gestaltungsspielräume oft einengen.
Explodierende Kosten, Fehl(?)planungen einiger Großprojekte sind derzeit beliebtes Terrain für mediales Planerbashing. Machen wir einen Schritt zurück, weg von der aufgeheizten Front, um wieder einen klaren Blick auf die Arbeit und die Möglichkeiten der Planer werfen zu können.
Der erste Eindruck: Journalisten und juristische Ratgeber vorverurteilen Planer und auch Bauherren für die wirtschaftlichen Folgen dessen, was die Planer tun, nicht tun oder gar nicht tun können, ohne dass die realen Möglichkeiten fachlich dargestellt oder für eine interessierte Außenwelt mit verständlichen Worten transportiert werden.
Die Qualitätssicherungssysteme der AS (Austrian Standards) sind in Bezug auf ÖN H 6010 und ÖN E 8390-1 nicht wirksam geworden. Die beiden Unterlagen sind weder planungstauglich, noch zukunftstauglich. Die beiden Normen propagieren Fehler und Einseitigkeiten, die Planungen ins Chaos und Baustellenabwicklungen zu hohen Mehrkosten treiben können.
Verträge von Architekten und Ingenieuren (Planer) beziehen sich in Vergütungsfragen idR. auf mehrere Parameter, die auch für Aufstellung von Teil- und Schlussrechnungen vertrags- oder regelkonform dargestellt werden müssen. Insoferne hat eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung alle Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und Angemessenheit der in Rechnung gestellten Leistungen zu überprüfen.
1977 hat K.H. Pfarr die Problematik mit der „Entwurfsplanung“ in den Leistungsbildern aufgezeigt, indem er die LPH 3 als „Systemplanung“ bezeichnet hat.
Der von Pfarr eingeführte Begriff „Systemplanung“ ist aber im Rollenverständnis der Architekten nicht immer angekommen.
Kostenermittlungen sind zunehmend Streitthema zwischen Planern und Auftraggebern, wobei sich eine große Lücke auftut, zwischen
Kaum ein Auftraggeber ist bereit zu akzeptieren, dass die Entwicklung von Bauprojekten mit Entwicklungsarbeit verbunden ist und nicht die 10.000ste Wiederholung des gleichen Produkts darstellt.
Kaum ein Auftraggeber ist bereit zu akzeptieren, dass die Kosten erst nach der Vergabe zu 95 % der Bauleistungen „sicher“ sind, wenn die LVs auf Basis qualifizierter Ausführungsplanung gemacht wurden.
Für viele andere Lebensbereiche werden systematische Unschärfe, divergente Haltungen akzeptiert, im Bereich der Bauplanung sind (fast) alle Auftraggeber der Meinung, „seit den Pyramiden könnte man das doch gelernt haben!“
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