15
Feb

Zur Prüfbarkeit von Planerrechnungen

Verträge von Architekten und Ingenieuren (Planer) beziehen sich in Vergütungsfragen idR. auf mehrere Parameter, die auch für Aufstellung von Teil- und Schlussrechnungen vertrags- oder regelkonform dargestellt werden müssen. Insoferne hat eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung alle Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und Angemessenheit der in Rechnung gestellten Leistungen zu überprüfen.



Zur Prüfbarkeit von Planerrechnungen
10.80 €

15
Feb

Entkoppelung der Honorarbasis von den tatsächlichen Herstellungskosten

Unterschiedliche Modelle der Honorarermittlungsgrundlage und -abrechnung bei Planungsleistungen (ein Vergleich zwischen LM.VM, HOA und HOAI)

Planerhonorare basieren auf einer Bemessungsgrundlage, die häufig im Planervertrag individuell zwischen den Vertragspartnern geregelt ist.

In Abhängigkeit der zugrundegelegten Regelung sind dabei zwei Aspekte von Bedeutung. Zum einen ist vertraglich festzulegen welche Kostenbestandteile lt. ÖN B 1801-1 voll bzw. anteilig je Fachplanung anzurechnen sind, und zum anderen ist festzulegen, auf welcher Kostengrundlage die Abrechnung der Leistung zu erfolgen hat.

Die unterschiedlichen Anteile einer Bemessungsgrundlage sowie mögliche Abrechnungsgrundlagen (Abrechnung auf Basis von tatsächlichen Herstellungskosten / Kostenfeststellung oder Abrechnung auf Basis der Kostenberechnung) sollen in der Folge aufgezeigt werden.

Da in Deutschland mit der aktuellen HOAI eine Entkoppelung der Honorare von den tatsächlichen Herstellungskosten erfolgte, wird auch ein Vergleich der beiden Werke aufgezeigt, um einerseits die Entwicklung darzustellen und gleichzeitig Beispiele für mögliche Regelungen aufzuzeigen.

Ziel des Beitrages ist, das Beleuchten von honorarrelevanten Regelungen die bei jedem Projekt gesondert zwischen den Vertragspartner zu vereinbaren sind.

 

 

Entkoppelung der Honorarbasis von den tatsächlichen Herstellkosten
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31
Jul

Veränderung der HONB im Projektablauf

In lange laufenden Projekten ergibt sich immer wieder die Frage, was bei den aus der Sache heraus zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlichen Kosten und damit auch unterschiedlich „anrechenbaren Kosten“ = der Honorarbasis (HONB) der Planer die richtige Version wäre.

Der Projekt-Ablauf im Zeitstrukturmodell definiert mit den Leistungsphasen die vorläufig anzuwendenden anrechenbaren Kosten, zB. am Ende des Vorentwurfs für die Dauer der LPH 3 ist das die Kostenschätzung, für die LPHen 4+5+6 ist das die Kostenberechnung zum Entwurf, ab der HOAI.2009 sogar endgültig bis LPH 9.

In Projekten mit nur einfacher Kostenkontrolle wird idR. nach 60-80 % der Vergaben von den Prognosewerten der Kostenplanung auf die Auftragswerte umgestellt, weil diese nach Kostenplanung und Kostenanschlag der nächste Schritt in Richtung Kostenfeststellung sind.

In Projekten mit qualifiziertem Kostenmanagement könnte man auf den Trend abstellen. Am Ende des Projekts wird die Bemessungsgrundlage in Österreich nach den Regelwerken auf die Kostenfeststellung nach ÖN B 1801-1 (Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmen) abgestellt.

 

 

Veränderung der HONB im Projektablauf

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07
Dez

Geschäftsgemeinkosten im Planungsbereich

Als mir mein Institut diesen Titel für einen Vortrag vor Studenten vorgeschlagen hat, dachte ich: tolle Idee, muss man unbedingt einmal machen. Der zweite Gedanke war, das wird mein kürzester Vortrag, denn die Materialien dazu sind ziemlich dünn.

Planungsbüros sind extrem heterogen in Größe und Struktur, starten fixiert auf starke Persönlichkeiten, nur sehr wenige schaffen den Sprung in die 2. Generation.

Die Wirtschaftlichkeit eines Büros wird meist am Kontostand abgelesen, systematische Kennwerte sind sehr selten. Bei mehr als 3500 Ziviltechnikerbüros im Kammerbereich Wien, Niederösterreich, Burgenland hatten von 1998 - 2002 nur etwa 100 auf eine Umfrage zur (neutralisierten) Bekanntgabe ihrer Wirtschaftsdaten geantwortet, daraus war keine Statistik zu generieren. Die Antworten waren zT. stark im Gegensatz zu den Daten.

Die Analyse wird erschwert, da Architekten aus Wettbewerben mit hohen Akquisitionskosten (= 8 - 10 % des Umsatzes) belastet sind, Ingenieurbüros dagegen nicht. Schon die Erkenntnis, dass Verhandlungsverfahren idR. fast genauso aufwendig sind wie Wettbewerbe, musste erst etabliert werden.

Für die Herausgabe von LM.VM.2014 war zur Kalkulation der Stundensätze eine neue, verständliche Regelung zu finden. Die Kalkulationsblätter A - C werden seit 2014 jährlich auf die Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen bAIK und Gewerkschaft fortgeschrieben und bilden ein allgemeingültiges Rückgrat für den Berechnungsweg der Honorare über Aufwandsabschätzung und für Personaleinsatzplanung.

 

 

Geschäftsgemeinkosten im Planungsbereich
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