Entkoppelung der Honorarbasis von den tatsächlichen Herstellungskosten

Unterschiedliche Modelle der Honorarermittlungsgrundlage und -abrechnung bei Planungsleistungen (ein Vergleich zwischen LM.VM, HOA und HOAI)

Planerhonorare basieren auf einer Bemessungsgrundlage, die häufig im Planervertrag individuell zwischen den Vertragspartnern geregelt ist.

In Abhängigkeit der zugrundegelegten Regelung sind dabei zwei Aspekte von Bedeutung. Zum einen ist vertraglich festzulegen welche Kostenbestandteile lt. ÖN B 1801-1 voll bzw. anteilig je Fachplanung anzurechnen sind, und zum anderen ist festzulegen, auf welcher Kostengrundlage die Abrechnung der Leistung zu erfolgen hat.

Die unterschiedlichen Anteile einer Bemessungsgrundlage sowie mögliche Abrechnungsgrundlagen (Abrechnung auf Basis von tatsächlichen Herstellungskosten / Kostenfeststellung oder Abrechnung auf Basis der Kostenberechnung) sollen in der Folge aufgezeigt werden.

Da in Deutschland mit der aktuellen HOAI eine Entkoppelung der Honorare von den tatsächlichen Herstellungskosten erfolgte, wird auch ein Vergleich der beiden Werke aufgezeigt, um einerseits die Entwicklung darzustellen und gleichzeitig Beispiele für mögliche Regelungen aufzuzeigen.

Ziel des Beitrages ist, das Beleuchten von honorarrelevanten Regelungen die bei jedem Projekt gesondert zwischen den Vertragspartner zu vereinbaren sind.

 

 

Entkoppelung der Honorarbasis von den tatsächlichen Herstellkosten
10.80 €

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