Planer planen selten für sich selbst, allein daraus resultiert eine zwingende Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Planer haben Planen gelernt, nicht aber alle Arbeits- und Lebensbedingungen der vielfältigen Varianten unserer Welt. Der Arbeitsplatz eines Herzchirurgen oder eines Stellwarts der DB wird nicht nur in einer „Erörterung“ ausführungsreif konzipiert werden können.
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