Nachweis der Eignung bei Vergabeverfahren: Grenzen der Heranziehung von Referenzen Dritter

Bei Vergabeverfahren verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bewerbern/Bietern zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit oftmals den Nachweis über einschlägige Referenzprojekte. Soweit Bewerber/Bieter über diesen Nachweis nicht selbst verfügen, können sie sich gemäß § 76 BVergG 2006 auf die technische Leistungsfähigkeit Dritter – ua durch Referenzen – stützen, sofern der Bewerber/Bieter nachweist, dass er während des Auftragszeitraums tatsächlich über deren Mittel verfügt.

Der EuGH befasste sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage, ob sich Bewerber/Bieter nur dann auf Referenzen Dritter zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit stützen dürfen, wenn diese Leistungsteile ausführen oder ob eine bloß formale Zurverfügungstellung von Referenzen („Referenz-Shopping“) zulässig ist.



Referenzen Dritter
10.80 €

Sie sind hier:Vergaberecht»Nachweis der Eignung bei Vergabeverfahren: Grenzen der Heranziehung von Referenzen Dritter

Kategorie

Schon Abonnent?

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.