Zur Prüfbarkeit von Planerrechnungen

Verträge von Architekten und Ingenieuren (Planer) beziehen sich in Vergütungsfragen idR. auf mehrere Parameter, die auch für Aufstellung von Teil- und Schlussrechnungen vertrags- oder regelkonform dargestellt werden müssen. Insoferne hat eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung alle Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und Angemessenheit der in Rechnung gestellten Leistungen zu überprüfen.



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