Baukosteneinhaltung als vereinbarte Beschaffenheit des Architektenwerkes in der deutschen Vertragspraxis der öffentlichen Hand

Zur Beschaffenheitsvereinbarung über die Einhaltung einer Kostenobergrenze in den Vertragsmustern der öffentlichen Hand betreffend Architektenleistungen (insbesondere RBBau).

 

 

Baukosteneinhaltung als vereinbarte Beschaffenheit des Architektenwerkes in der deutschen Vertragspraxis der öffentlichen Hand

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