Zur Beschaffenheitsvereinbarung über die Einhaltung einer Kostenobergrenze in den Vertragsmustern der öffentlichen Hand betreffend Architektenleistungen (insbesondere RBBau).
Baukosteneinhaltung als vereinbarte Beschaffenheit des Architektenwerkes in der deutschen Vertragspraxis der öffentlichen Hand
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