Beurteilung von gestörten Planungsabläufen

In Deutschland ist die Erweiterung des § 10 der HOAI 2013 zur Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs in Diskussion. Im Rahmen des Deutschen Baugerichtstages wurden vier Empfehlungen diesbezüglich veröffentlicht. § 10 der HOAI soll um folgende Aspekte ergänzt werden, wonach

  • ein Zusatzhonorar für verlängerte Bauzeit vorzusehen ist,
  • der Auftraggeber berechtigt ist Änderungen anzuordnen (einseitiges Anordnungsrecht des AG),
  • ein Umplanungszuschlag vorzusehen ist, und
  • die Regelung zur „Anknüpfung an sich nicht ändernde anrechenbare Kosten“ textlich zu bereinigen ist.


Beurteilung von gestörten Planungsabläufen
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