In Deutschland ist die Erweiterung des § 10 der HOAI 2013 zur Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs in Diskussion. Im Rahmen des Deutschen Baugerichtstages wurden vier Empfehlungen diesbezüglich veröffentlicht. § 10 der HOAI soll um folgende Aspekte ergänzt werden, wonach
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