In den letzten Jahren rückte eine lange Zeit wenig diskutierte Bestimmung, nämlich der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz von Mehrkosten nach § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.Hintergrund sind Entwicklungen in der Baubranche, namentlich die dort bestehende geringe Ertragslage, die dazu führt, dass viele meinen, nur mit (teils äußerst aggressivem) „Claiming“ Gewinne erwirtschaften zu können.
© 2019 planungswirtschaft 4.0