Der OGH hat sich in der jüngsten Vergangenheit mehrfach mit Fragen zur Sittenwidrigkeit von Vertragsbedingungen in Bau- und Planerverträgen auseinandergesetzt. Grund genug, nachfolgend die diesbezüglich speziell für Planerverträge bestehende aktuelle Rechtslage in dem aus Sicht des Artikelverfassers für die Praxis relevanten Umfang zusammenfassend darzustellen.
Vor dem März 2020 hätte niemand mit Corona etwas anfangen können, hätte einer einen solchen Titel in den Ring geworfen. Allenfalls hätte man die Frage gestellt, was denn mexikanisches Bier mit der Bauwirtschaft zu tun hätte, vielleicht im Vergleich zu Gösser oder Spaten?
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